Die Auwiesen in Heinersreuth sind ein wichtiger Klimafaktor

Die Auwiesen in Heinersreuth sind ein wichtiger Klimafaktor

Flächennutzungsplan für Heinersreuth liegt erneut aus

Einsichtnahme der Entwurfsplanung ist bis 23. Juli 2024 möglich

Die aktualisierte Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan vom 6. Mai 2024 berücksichtigt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum von Dezember bis Januar. Nach der Anpassung des ersten Entwurfs muss nun gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und gemäß Paragraph 4 Absatz 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden. Die aktuelle Fassung des Flächennutzungsplans liegt vom 24. Juni bis zum 23. Juli 2024 im Rathaus aus. Auf der Internetseite der Gemeinde wird auf die Unterlagen zum Flächennutzungsplan verlinkt. Während der oben genannten Auslegungsfrist können von Bürgern Stellungnahmen bei der Gemeinde Heinersreuth elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat anschließend in öffentlicher Sitzung. Die Gemeinde hatte es zunächst versäumt, im Mitteilungsblatt Juni 2024 auf den Sachverhalt hinzuweisen, stattdessen erfolgte ein entsprechender Hinweis im Nordbayerischen Kurier. In der Juli-Ausgabe des Mitteilungsblattes wurde nun die Ankündigung nachgeholt.

Bisherige Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind öffentlich einsehbar

Im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14.5.24 sind einige Kritikpunkte von Seiten der Behörden zusammenfassend dargestellt:
a) Die einzelnen Veränderungen vom aktuell gültigen Flächennutzungsplan im Vergleich zur Neuaufstellung sollen detaillierter dargestellt und begründet werden. Antwort der Gemeinde: Dies ist mit der vorliegenden Entwurfsfassung erfolgt.
b) Das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ ist in seiner festgesetzten Form darzustellen. Antwort der Gemeinde: Dies ist mit der vorliegenden Entwurfsfassung erfolgt.
c) In Abstimmung mit dem Landratsamt Bayreuth wurden die Gewerbe- und Gemeinbedarfsflächen im Flächennutzungsplan trotz ihrer Lage im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die entsprechenden Ausgleichsflächen wurden benannt und bilanziert. Im Falle einer angestrebten Bebauung ist vorab eine Befreiungslage zu beantragen oder ein Antrag auf Änderung der Schutzgebietsverordnung zu stellen. Antwort der Gemeinde: Dieser Hinweis wurde in die Begründung aufgenommen.
d) Die Suchräume für Windkraftanlagen sind mit den Anforderungen und Planungen der Regionalplanung abzustimmen. Antwort der Gemeinde: Dies ist mit der vorliegenden Entwurfsfassung erfolgt.
e) Die ausgewiesenen Sondergebiete und die Suchräume für Flächen-Photovoltaik sind in Bezug auf die PV-Potenzialanalyse zu prüfen. Antwort der Gemeinde: Dies ist mit der vorliegenden Entwurfsfassung erfolgt.

Nicht im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14.5.24 wurden die folgenden Anmerkungen der Regierung von Oberfranken dargestellt (Auszug):
– Erweiterung Firmengelände VEMA in Unterkonnersreuth: Die Planungsfläche erscheint im Vergleich zum Bestand „sehr reichlich“, zumal es sich nicht um produzierendes Gewerbe handelt. Die geplante Größe ist näher zu begründen. Gerade auch im Hinblick auf das nach Nordosten ansteigende Gelände sollte die Fläche reduziert werden. Eine Stellungnahme der Gemeinde liegt vor.
– Sondernutzung erneuerbare Energien/Kommunale Wärmeversorgung Heinersreuth (Änderung von Wohnen zu Sondernutzung): Die Fläche erscheint nach wie vor auch für eine mögliche künftige Wohnnutzung geeignet. Ohne nähere Begründung, welche Gesichtspunkte gerade für diesen Standort einer kommunalen Wärmeversorgung sprechen und welche Alternativen geprüft wurden, kann eine abschließende Beurteilung jedoch nicht erfolgen. Eine Stellungnahme der Gemeinde liegt ebenfalls vor.

Die Abwägungstabelle zu Stellungnahmen von privaten Grundbesitzern wurde nicht veröffentlicht

Aus der „Öffentlichkeit“ lagen sechzehn Stellungnahmen vor. Die Gemeinde hat die für sie als wesentlich erachteten Inhalte in der Beschlussvorlage zur Gemeinderatssitzung am 13.5.24 und im anschließenden Protokoll wie folgt zusammengefasst:
– Es gab Einwendungen gegen die Umwidmung von vorher ausgewiesenen Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen zu landwirtschaftlich genutzten Flächen (siehe Seite 106 pdf-Datei Erläuterungsbericht).
– Andererseits gab es Einwendungen gegen die Widmung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen als Wohnbauflächen, d.h. im Entwurf der FLNP wird ein Baugebiet im Osten der Gemeinde auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgewiesen (siehe Seite 107 pdf-Datei Erläuterungsbericht). Anmerkung: diese Fläche war schon im bestehenden Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen.
– Es gab Einwendungen gegen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (eine detaillierte Begründung zu diesem Punkt hat die Verwaltung nicht veröffentlicht).

Die Gemeinde Heinersreuth führt im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14.5.2024 wie folgt aus: „Alle Einwendungen wurden dezidiert überprüft, mit den Zielen der gemeindlichen Entwicklung abgeglichen und haben zu der Fortentwicklung der Planung von einer Vorentwurfsfassung zu der nun vorliegenden Entwurfsfassung beigetragen. Die Grundlagen der Planung gemäß § 1 BauGB wurden berücksichtigt und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gerecht abgewogen“. Eine Anmerkung dazu: An der „dezidierten“ Prüfung war der Gemeinderat nicht eingebunden.

Gemeinderäte geben Auskunft

Gerne beantworten wir Fragen unserer Bürger zum Stand des Flächennutzungsplans. Kontaktieren Sie uns per Email oder Telefon. Bei Interesse veranstalten wir eine Videokonferenz.

Der Blick ins Baugesetzbuch

Paragraphen 1 bis 7 regeln die Handhabung der Bauleitpläne

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