Ortsdurchfahrt von Cottenbach

Ortseinfahrt von Cottenbach aus Richtung Heinersreuth

Zebrastreifen in Cottenbach kommt vorerst nicht

Für die Bewohner hat die Verkehrssicherheit oberste Priorität

Unsere Fraktion hatte am 12.12.2024 eine Stellungnahme zur Verkehrssituation in Cottenbach verfasst, da die zahlreichen Gespräche im Rahmen der Dorferneuerung in Cottenbach gezeigt hatten, dass für die Bewohner des Ortsteils die Verkehrssicherheit oberste Priorität hat. Unsere Fraktion unterstützt das Vorhaben und befürwortet deshalb eine sichere Überquerung der Kreisstraße in Cottenbach. Insbesondere für die Sicherheit der zahlreichen Kinder halten wir das Anbringen eines markierten Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) für notwendig. Unser Antrag stand auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung im Januar 2025 und wurde von der Verwaltung an das Landratsamt Bayreuth weitergeleitet. Die Antwort der Behörde kam zügig: ein Fußgängerüberweg sei aus mehreren Gründen nicht möglich.

Welche Argumente die Behörde ins Feld führt

Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) oder eine sonstige Querungshilfe setzt voraus, dass der Fußgängerverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Man spricht von Mindestzahlen in der Größenordnung von 50 bis 100 Fußgängern pro (Spitzen)-Stunde. Weiterhin darf ein FGÜ nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Dies ist in Cottenbach nicht der Fall. Drittens wird darauf verwiesen, dass Querungshilfen in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Es handelt sich in Cottenbach zwar nicht um eine Tempo-30-Zone, es besteht aber eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer je Stunde.

Was die Gemeinde tun kann

Das Landratsamt rät, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu überwachen. Die Gemeinde Heinersreuth habe selbst eine kommunale Verkehrsüberwachung und könnte die Kontrollen durchführen. Weiterhin wird empfohlen, im Rahmen einer Verkehrserhebung oder einer Verkehrszählung abzuklären, wie viele Fußgänger, zu welcher Uhrzeit und an welcher Stelle die Fahrbahn überqueren.

Seit dem Jahr 2019 gab es schon Verbesserungen

Ganz untätig war das Landratsamt Bayreuth aber nicht. Die Ortstafel wurde inzwischen um etwa 15 Meter in Richtung Heinersreuth versetzt, so dass die Autofahrer aus Heinersreuth kommend frühzeitiger abbremsen müssen. Ebenfalls wurde rund zehn Meter nach der Ortstafel ein Tempo-30-Verkehrsschild angebracht. Mittlerweile gilt in allen Teilen der Ortsdurchfahrt von Cottenbach die Tempo-30-Regel.

Weitere Links zum Thema

https://schulwegcheck.de/sites/Querungsstellen/index.html

Mobilitätsforum Bund: Webinar zu sicheren Querungsanlagen

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