Wie laut sind motorbetriebene Gartengeräte?
Am 28. April 2021 ist der internationale „Tag gegen Lärm“. Aus diesem Anlass möchten wir den Bürgern Denkanstöße dafür geben, um bei der Auswahl von motorisierten Gartengeräten auch auf die Lärmentwicklung zu achten. Für eine Testreihe im Garten von Familie Meyer in Altenplos hat ein Team unseres Ortsverbands drei Gerätefamilien ausgewählt, die den Nachbarn unter Umständen auf die Nerven gehen könnten. Zur Veranschaulichung haben wir den Schallpegel eines sehr lauten und eines etwas leiseren Geräts gemessen und die Ergebnisse verglichen.
Das sind die Testergebnisse
Den größten Lärmpegel verursachten die Heckenscheren. Im Nahbereich erreichte das Gerät mit Benzinmotor einen Pegel von 108 Dezibel (dB). Die elektrisch betriebene Schere war mit 105 dB nur geringfügig leiser. In einer Entfernung von zehn Metern gemessen betrug die Differenz immerhin fünf Dezibel.Bei den Rasenmähern tritt der Unterschied zwischen Benzin- und Elektromotor mit 4 dB im Nahbereich und 5 dB im Fernbereich deutlicher zu Tage. Im Nahbereich verursacht der Benzinrasenmäher einen Pegel von 93 Dezibel.
Noch etwas leiser, aber durchaus störend, sind die Reinigungsgeräte Kärcher. Hauptsächliche Anwendung finden sie zur Reinigung von Steinfliesen auf Terrassen. Bei zwei ähnlich großen Geräten war eine „Silent-Variante“ im Nahbereich um 3 dB leiser. Der maximale Schallpegel betrug beim lautesten Gerät im Nahbereich 85 dB.
>>> ERGEBNIS-TABELLE
Freiwillige Ruhezeiten einhalten für eine gute Nachbarschaft
Wir wissen, dass ein Elektrokabel für verwinkelte Gärten eher ein Hindernis darstellt. Wir wissen auch, dass Mähroboter wesentlich leiser sind, aber auch an Sonn- und Feiertagen betrieben werden dürfen. Der Betrieb eines motorbetriebenen Rasenmähers ist während der Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz erlaubt. Wir schlagen vor, freiwillig während dieser Zeit auf einen Betrieb zu verzichten. Die Nachbarn werden es Ihnen danken.
Motorbetriebene Heckenscheren dürfen in Wohngebieten kurioserweise auch während der Mittagsruhe betrieben werden. Würde am gleichen Motor ein Freischneider, d.h. eine Motorsense als Vorsatzgerät eingesetzt, wäre ein Betrieb in dieser Zeit verboten. Die freiwillige Einhaltung der Mittagsruhe ist daher auch bei motorbetriebenen Heckenscheren ein lohnendes Ziel im Sinne einer guten Nachbarschaft.
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