Flächennutzungsplan Heinersreuth

Architekt Vinzenz Dilcher in der Mehrzweckhalle Altenplos

Startschuss für neuen Flächennutzungsplan

Der Auftrag wurde im Dezember an das Büro UmbauStadt vergeben

In einer Sondersitzung am 14.12.22 vergab der Gemeinderat Heinersreuth einstimmig den Auftrag zum Preis von 193.048 Euro an das Planungsbüro aus Weimar. Im November 2022 hatten beide teilnehmenden Büros ihr Angebot in der öffentlichen Sitzung vorgestellt. UmbauStadt mit seinem Geschäftsführer Vinzenz Dilcher hat nun zunächst folgende Aufgaben: einen vorläufigen Zeitplan erstellen, den Entwurf eines Projektplans erarbeiten und schließlich ein Beteiligungskonzept vorzulegen. Unsere Fraktion erwartet, dass die ersten Termine für die Umsetzung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.1.2023 bekannt gegeben werden.

Aufgaben und Bestandteile eines Flächennutzungsplans

Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP) werden Hand in Hand erarbeitet. Der FNP ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt und gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Gemeinsam bilden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung. Die möglichen Inhalte, das Verfahren der Planaufstellung und die rechtlichen Folgewirkungen des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch definiert. Ergänzende Vorgaben zu den Inhalten finden sich in der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung.

Der Landschaftsplan wird zusammen mit dem FNP erstellt

Anders als der FNP orientiert sich der Landschaftsplan an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz geregelt sind (§ 1 und § 2 BNatSchG). Der LP bietet einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die Entwicklung der unbebauten Feldflur sowie der Wald- und Naturschutzflächen. Der LP wird ebenfalls für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, insbesondere für die Flächennutzungsplanung. Der Landschaftsplan überspannt normalerweise einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren und wird der jeweiligen aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben. Dessen rechtliche Festlegung basiert auf § 11 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sind zu beachten

Gemäß Baugesetzbuch sind Bürger sowie Verbände möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen. Die eingereichten Stellungnahmen sind mit anderen Interessen abzuwägen, bevor der Plan genehmigt werden kann. Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplanes läuft in der Regel in zwei Stufen ab. Zunächst erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, im zweiten Schritt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung aufzufordern.

Folgende Leistungen will UmbauStadt innerhalb von zwei Jahren umsetzen

Im Rahmen der Vorstellungsrunde am 29.11.22 konkretisierte Vinzenz Dilcher sein Leistungsangebot, dass sich in sechs Komponenten unterteilt:
a) die rechtssichere Erstellung eines FNP und LP
b) interdisziplinare Zusammenarbeit aus Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung
c) Entwicklung von der großräumigen Stadtentwicklungsplanung bis hin zur Objektplanung
d) Einbindung der Gemeinde über eine Lenkungsgruppe
e) umfangreiche Bürgerbeteiligung
f) Umsetzung der Planungsschritte in Form der xPlanung (modernes elektronisches Planungskonzept)

Weniger Anbieter als erhofft gaben ihre Offerte ab

Die Gemeindeverwaltung hatte im Mai 2022 das Büro UmbauStadt mit der Ausschreibung der Leistungen für der Erstellung eines Flächennutzungs- und Landschaftsplans beauftragt. Von sechs angefragten Firmen, gab jedoch nur ein Büro ein Angebot ab. Daraufhin bat die Verwaltung das Planungsbüro UmbauStadt, selbst als Bieter einzusteigen. Somit lagen zumindestens zwei Angebote vor. Mit Hilfe eines speziellen Punkteverfahrens, welches den Gemeinderäten vorliegt, bewertete die Verwaltung das Angebot von UmbauStadt mit einer höheren Punktzahl. Auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen ist das Angebot von Umbaustadt zu bevorzugen, teilte die Verwaltung mit. Denn im konkurrierenden Angebot sind die Kosten für die Bürgerbeteiligung sowie die ab 2023 geforderte xPlanung nicht enthalten.

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