Rohrleitungsnetz für Kommune Wärmeplanung

Rohrleitungsnetz für Kommune Wärmeplanung

Jetzt sind die Bundesländer für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes gefragt

Das Gesetz befindet sich gerade in der Übergangsphase

Stefan Graf ist beim Bayerischen Gemeindetag als Leiter des Referats 10 zuständig für Energiefragen. Bei einem von gribs.net organisierten Webinar stellte er das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanunggesetz – WPG“ vor. Gemeinderat Joachim Weise aus Heinersreuth nahm für Bündnis 90 / Die Grünen am Webinar teil. „Das WPG ist ein reines Fachgesetz“, führt Graf aus, „die gesetzliche Umsetzung liegt bei den Bundesländern. Ich rechne damit, dass das Bundesland Bayern die Umsetzung im Juni 2024 auf den Weg bringen wird. Dann sollten auch die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sein und für die Kommunen Planungssicherheit bestehen.“

Bayern muss die Umsetzung der Wärmepläne sicherstellen

Gemäß § 4 WPG müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellen. Dies betrifft acht Städte in Bayern. Der weitaus größte Teil der bayerischen Kommunen hat bis zum 30. Juni 2028 für die kommunale Wärmeplanung Zeit. Die Länder müssen sicherzustellen, dass die Wärmepläne umgesetzt werden. Bayern erhält dafür Bundesmittel von 500 Millionen Euro. Stefan Graf ist sich im Klaren, dass damit die Umsetzung nicht zu bezahlen ist. Der Freistaat muss selbst Geld in die Hand nehmen. Wieviel Geld letztlich für einzelne Kommunen zur Verfügung steht, ist noch nicht ganz klar. Gegenwärtig spricht man von 5 Euro je Einwohner. Dies entspräche für die Gemeinde Heinersreuth knapp 20.000 Euro. Das Land Baden-Württemberg stellt mehr Geld für die Wärmeplanung zur Verfügung.

Tipps für Kommunen bis Zehntausend Einwohner

Stefan Graf rät kleineren Gemeinden zu einer „Konvoi-Planung“. Sie sollten sich zusammen mit anderen Kommunen ein gemeinsames Planungsbüro für die Erstellung der Wärmeplanung suchen und damit Geld sparen. Ebenfalls sind Schulungsmaßnahmen gemeinsam wirtschaftlicher durchzuführen. Als Koordinator könnte der Landkreis in Frage kommen. Graf weiß aber, dass sich Landratsämter nicht gerade um diese Aufgaben „reißen“. Graf sieht auch die Möglichkeit einer „verkürzten Wärmeplanung“. Hierbei schließt die Kommune ungeeignete Gebiete im vornhinein aus und spart Planungskosten. Große Unsicherheit herrscht gerade über die staatlichen Fördermittel für die kommunalen Wärmeplanung. Es könnte passieren, dass die Bundesmittel nicht ausbezahlt werden, wenn die Länder für die Umsetzung und Finanzierung zuständig werden. „Diese Unsicherheit muss dringend beseitigt werden“, so Graf.

Fehlender Anschlusszwang als große Hürde für Nahwärmenetze

Der größte Kostenfaktor für den Bau von Wärmenetzen sind die Rohrverlegearbeiten. Für die wirtschaftliche Umsetzung werden ausreichend viel Haushalte und im Idealfall auch Großabnehmer benötigt. Die Gemeinde müsste für die Anwohner ein attraktives Angebot erstellen können, damit Bürger auf individuelle Heizungen verzichten. „Für Neubaugebiete ließe sich ein Anschlusszwang über städtebauliche Verträge ermöglichen“, erklärt dazu Dr. Michael Stanglmaier als 3. Bürgermeister in Moosburg. Dazu muss die Gemeinde die Grundstücke erwerben und selbst vermarkten. „In Moosburg sind sogar ein Drittel der Grundstücke versteigert worden“, so Stanglmaier ergänzend. Moosburg habe bereits Verträge mit zwei Planungsbüros abgeschlossen, sowie eine Steuerungsgruppe und eine Projekt-Homepage eingerichtet.

Ergänzende Informationen

Wärmeplanungsgesetz

Gebäudeenergiegesetz

Bayerisches Klimaschutzgesetz

Stadt Moosburg Förderprogramme

Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende

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