Die kleinen Module erzeugen rund 400 Kilowattstunden Strom im Jahr
Sie heißen Balkon-Solaranlagen oder Stecker-Solaranlagen und können zwischen 10 und 15 Prozent des jährlichen Strombedarfs eines Zwei-Personen-Haushalts abdecken. Dieser Wert entspricht schätzungsweise 300 bis 400 Kilowattstunden Strom und ist etwa so viel, wie zwei Haushaltsgeräte, z.B. eine Spülmaschine und eine Waschmaschine verbrauchen. Derartige Anlagen leisten auf diese Weise einen Betrag zur gesamten Energieversorgung. Durch die kommunalen Förderanreize könnten mehr private Haushalte zu einer Installation der Balkon-Solaranlagen motiviert werden.
Fraktion der Grünen reichte Antrag im Gemeinderat ein
Unter der Überchrift „Gemeindliches Förderprogramm zur Bezuschussung von Balkon-Solaranlagen“ ging unser Antrag am 21.11.2022 bei der Verwaltung ein. Die Errichtung von privaten Balkon-Solaranlagen soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit 25 % der Anschaffungskosten, maximal mit 200 Euro, bezuschusst werden. Vor der Auszahlung ist eine Bestätigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anlage beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 29.11.22 der Förderung von Solaranlagen grundsätzlich zu. Die Beschlussvorlage lässt aber für die Verwaltung noch Spielräume offen: „Ob und welchem Umfang dies auch für Kleinanlagen umgesetzt werden soll, kann erst nach dem Einholen von umfangreicheren Informationen und nach Festlegung des Vergabeverfahrens entschieden werden und wird spätestens bei den Haushaltsberatungen erneut thematisiert werden.“ Die Förderhöhe soll zudem auf eine bestimmte Summe pro Jahr gedeckelt werden. Unser Ortsverband und unsere Fraktion werden die Umsetzung unseres Antrages intensiv weiter verfolgen.
Grundwissen für Antragsteller
Wer eine Stecker-Solaranlage anschaffen möchte, muss einige Regeln beachten. Dazu schreibt z.B. der Verband der Elektroindustrie: Steckerfertige PV-Anlagen für den Balkon bieten eine Lösung, sich am großen Energiesystem zu beteiligen. Wichtig muss dabei sein, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. Grundlage dafür ist das VDE Vorschriftenwerk. Hier sind auch Erzeugungsanlagen mit speziellen Steckern – also beispielsweise steckerfertige PV-Anlagen – berücksichtigt. Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung, (Anm. z.B. Wielandstecker) unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden. Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. Für Heinersreuth sind in erster Linie die Stadtwerke Bayreuth zuständig. Ansprechpartner sind Herr Felbinger (Tel. 0921-600362) oder Herr Richter (Tel. 0921-600321)
Fotoquelle: R. Seiler, Weidenberg
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